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StraĂenverkehrslĂ€rm
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Mit StraĂenverkehrslĂ€rm (auch kurz StraĂenlĂ€rm) wird der gesamte vom StraĂenverkehr erzeugte LĂ€rm bezeichnet. Dazu sind vor allem die von Personen- und Lastkraftwagen sowie motorisierten ZweirĂ€dern und StraĂenbahnen erzeugten GerĂ€usche zu rechnen. Schall entsteht u. a. durch RollgerĂ€usche von Reifen bzw. SchienenlaufrĂ€dern, die Fahrzeugumströmung, Antriebe sowie Warneinrichtungen. Eine geringere Rolle spielt der BaustellenlĂ€rm durch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen. Der StraĂenverkehrslĂ€rm ist in den IndustrielĂ€ndern die bei weitem stĂ€rkste Quelle der LĂ€rmbelastung.
Contents
âą Grundlagen
âą Einflussfaktoren
âą LĂ€rmvorsorge
âą Siehe auch
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Grundlagen
LĂ€rm entsteht entweder direkt durch Luftverwirbelungen oder das Auftreffen von verwirbelter Luft auf OberflĂ€chen (Aeroakustik) oder indirekt ĂŒber Körperschall in schwingungserregten Körpern, deren OberflĂ€chen den Schall in die Umgebung abstrahlen. Druckschwankungen in der Luft, welche etwa durch StraĂenverkehrslĂ€rm entstehen, werden vom menschlichen Ohr wahrgenommen. Um dabei die StĂ€rke des Schalls angeben zu können, wird der so genannte Schalldruckpegel in der Einheit dB am Immissionsort ermittelt.
Der Schalldruckpegel ist jedoch kein MaĂ, das die Wahrnehmung von Schallereignissen beschreibt. Daher sind auch psychoakustische ZusammenhĂ€nge bei der Beurteilung von StraĂenverkehrslĂ€rm zu berĂŒcksichtigen. In Deutschland wird der StraĂenverkehrslĂ€rm nur berechnet und nicht gemessen.cite-ref-1[1]
FĂŒr das VerstĂ€ndnis und die Beurteilung von StraĂenverkehrslĂ€rm ist die Kenntnis von Regeln zur Berechnung von Schalldruckpegeln unverzichtbar. Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische GröĂe, es sind daher besondere Berechnungsregeln zu beachten. Der menschliche Sinneseindruck verlĂ€uft in etwa logarithmisch zur IntensitĂ€t des physikalischen Reizes (Weber-Fechner-Gesetz). Damit entspricht der Pegel der einwirkenden physikalischen GröĂe linear dem menschlichen Empfinden. Die Wahrnehmung durch den Menschen ist auch von der Frequenz (Tonhöhe bei GerĂ€uschen) abhĂ€ngig. Daher wird im deutschen Sprachraum und teilweise in ganz Europa der sogenannte A-bewertete Pegel verwendet, der an der Schreibweise dB(A) zu erkennen ist und das menschliche Hörempfinden ansatzweise berĂŒcksichtigt, siehe dazu Frequenzbewertung. Aus den mit einem Schallpegelmesser gemessenen Schalldruckpegeln wird in vielen FĂ€llen ein zeitlicher Mittelwert, ein Ă€quivalenter Dauerschallpegel LAeq,T, berechnet. Besondere GerĂ€uscheigenschaften wie Impuls-, Ton- oder Informationshaltigkeit werden dadurch der Beurteilung entzogen.cite-ref-2[2] Ein einzelnes lautes Motorrad in der ruhigen Nacht kann SchlĂ€fer aus dem Schlaf hochfahren lassen, der gemittelte Dauerschallpegel ĂŒber eine Stunde wird dadurch aber nur gering beeinflusst, störende EinzellĂ€rmquellen können so âverharmlostâ werden.
Folgende Kennwerte der Schallwahrnehmung lassen sich feststellen:cite-ref-3[3]
âą Eine Verdoppelung der Schallleistung (z. B. zwei identische, inkohĂ€rent schwingende Schallquellen statt einer) bewirkt eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Das bedeutet, sollte sich das Verkehrsaufkommen verdoppeln, fĂŒhrt das zu einer Schalldruckpegelerhöhung von 3 dB(A).
âą Um eine gefĂŒhlte LautstĂ€rkeverdoppelung oder LautstĂ€rkehalbierung hervorzurufen, muss der Schalldruckpegel um etwa 10 dB(A) erhöht oder gesenkt werden.
âą Wird der Abstand zur Schallquelle verdoppelt, hat dies im Freien eine Schalldruckpegelverringerung von 6 dB(A) zur Folge. Umgekehrt gilt, dass bei einer Halbierung des Abstandes zur Schallquelle mit einer Erhöhung um 6 dB(A) zu rechnen ist. Dies gilt fĂŒr Punktschallquellen wie einzelne Fahrzeuge. Viel befahrene StraĂen können dagegen als Linienschallquellen angesehen werden; hier ergibt sich bei Halbierung oder Verdoppelung des Abstands eine Pegeldifferenz von 3 dB(A) oder â3 dB(A).
âą Bei zunehmenden AbstĂ€nden zur Schallquelle haben WitterungseinflĂŒsse wie Wind, Luftfeuchtigkeit oder Temperaturverteilung groĂe Auswirkungen auf den Schalldruckpegel. So kann dieser bei einem Abstand von 200 m um bis zu 20 dB(A) schwanken.
âą Reiner LKW-Verkehr bewirkt bei 100 km/h zulĂ€ssiger Höchstgeschwindigkeit eine Schalldruckpegelerhöhung um ca. 10 dB(A) gegenĂŒber reinem PKW-Verkehr. Dieser Wert ist jedoch abhĂ€ngig von der zulĂ€ssigen Höchstgeschwindigkeit.cite-ref-bundes-immissionsschutzgesetz-1990-4-0[4]
Entstehungsmechanismen
Reifen-Fahrbahn-GerÀusche
Wichtigster Entstehungsmechanismus fĂŒr GerĂ€usche durch StraĂenverkehr ist das Reifen-Fahrbahn-GerĂ€usch. Durch die Rauheit der Fahrbahn und das Reifenprofil werden die Profilstollen und die Karkasse in Schwingungen versetzt und strahlen Luftschall ab. AuĂerdem wird Luft im Reifenlatsch im Einlauf verdrĂ€ngt und im Auslauf wieder angesaugt. Hierdurch entstehen aerodynamische GerĂ€usche (sog. Airpumping). Reifen-Fahrbahn-GerĂ€usche sind ĂŒber einen weiten Geschwindigkeitsbereich (ab etwa 30â50 km/h, je nach Gangwahl) dominant. Besonders stark treten sie auf Natursteinpflaster mit rauer OberflĂ€che und breiten Fugen sowie bei LKW in Erscheinung. Bei PKW hat die EinfĂŒhrung von Radialreifen (StahlgĂŒrtelreifen), die haltbarer und sicherer, aber auch deutlich lauter sind als Diagonalreifen, seit den fĂŒnfziger Jahren das GerĂ€uschniveau drastisch erhöht. In geringem MaĂe trĂ€gt der Trend zu immer breiteren Reifen zur Erhöhung der ReifengerĂ€uschecite-ref-5[5] und Erhöhung des Feinstaubgehalts der Luft und MikroplastikÂbelastung der Meere bei (siehe dazu dort).
AntriebsgerÀusche
AntriebsgerĂ€usche entstehen durch den Betrieb von Motor, Getriebe und Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges sowie deren Nebenaggregate und Anbauteile (beispielsweise Druckluftbremsen, Standheizungen oder KĂŒhlanlagen). Im Verbrennungsmotor werden GerĂ€usche durch VerbrennungsdrĂŒcke, Druckschwankungen im Ansaug- und Abgassystem und mechanische KrĂ€fte im Ventil- und Kurbeltrieb erzeugt. Bei Elektroantrieben entstehen sie durch elektromagnetische KrĂ€fte, in den Lagern und durch SchaltvorgĂ€nge.
AntriebsgerĂ€usche werden als Luft- und Körperschall ins Fahrzeuginnere und bspw. ĂŒber die groĂflĂ€chige Karosserie nach auĂen weitergeleitet und dominieren â abhĂ€ngig von Fahrzeugklasse und Antriebsart â bei niedrigen Geschwindigkeiten und hoher Motorleistung, wie zum Beispiel beim Anfahren.cite-ref-6[6]
Aerodynamische GerÀusche
Bei hohen Geschwindigkeiten entstehen an der Karosserie und an Anbauteilen lĂ€rmerzeugende Luftwirbel. Ihre Untersuchung erfolgt in aeroakustischen WindkanĂ€len. Bei Autobahngeschwindigkeiten und âleisenâ Reifen-Fahrbahn-Kombinationen können die aerodynamischen Schallquellen deutlich dominieren.cite-ref-7[7]
Sonstige GerÀusche
Akustische Signale wie Hupen, Klingeln, Sirenen und Ă€hnliche sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewĂ€hrleisten. Sie lassen sich deshalb nicht vollstĂ€ndig vermeiden. Des Weiteren werden GerĂ€usche durch Audiowiedergabesysteme, Kfz-Alarmanlagen, akustisch unterstĂŒtzte Warnblinkanlagen, Signaltöne beim BetĂ€tigen der Zentralverriegelung per Fernbedienung, Zuschlagen von TĂŒren und Motorhauben oder klappernde oder schlagende Ladung verursacht, aber auch durch Zugmaschinen/Lkw (mit AnhĂ€nger) z. B. beim Ăberfahren von Bahngleisen.
Einflussfaktoren
⹠Anzahl der Fahrzeuge (VerkehrsstÀrke)
âą Art der Fahrzeuge (LKW, PKW, Quad, Motorrad)
âą Aufbau des Antriebsstranges (Motorisierung mit Otto-, Diesel- oder Elektromotor, Turbolader, SonderausrĂŒstungen)
⹠Bodenaufbau (Bodenschwingungen, Körperschallleitung in die GebÀude)
âą FahrbahnoberflĂ€che (Kopfsteinpflaster, FlĂŒsterasphalt)
⹠Fahrgeschwindigkeit (die SchallintensitÀt des Reifen-Fahrbahn-GerÀusches steigt mit der dritten bis vierten Potenz der Geschwindigkeit, die des aerodynamischen GerÀusches mit ungefÀhr der sechsten Potenz).cite-ref-8[8]
âą Fahrleistung und Alter der Fahrzeuge (VerschleiĂ, Korrosion)
âą Fahrweise
âą Karosserieform (Aeroakustik)
âą Radlast
âą Reifenprofil, Reifenaufbau, Reifendruck, Reifenbreite
âą Schallreflektierende StraĂenrandbebauung (akustischer Trog, stehende Wellen, Vegetation)
FĂŒr schalltechnische Prognosen (Planung neuer StraĂen sowie LĂ€rmschutzmaĂnahmen) lĂ€sst sich der von einer StraĂe abgestrahlte LĂ€rm (Emissionspegel) auf der Basis einiger der oben genannten Parameter (insbesondere Verkehrsdichte, LKW-Anteil, zulĂ€ssige Höchstgeschwindigkeit, FahrbahnoberflĂ€che) berechnen. Mittels einer Berechnung der Schallausbreitung, in die auch der Abstand des Immissionsortes von der Schallquelle eingeht, lĂ€sst sich so der Immissionspegel an den nĂ€chstgelegenen GebĂ€uden bestimmen. Mit Hilfe spezieller Computerprogramme können auch umfangreiche LĂ€rmkarten erstellt und die Wirksamkeit verschiedener LĂ€rmschutzvarianten ĂŒberprĂŒft werden.cite-ref-9[9]
Gesetzliche Vorschriften
In der deutschen VerkehrslĂ€rmschutzverordnung (16. BImSchV) sind Immissionsgrenzwerte (kurz IGW) festgelegt, die zum Schutz der Bevölkerung beim Neubau oder bei einer wesentlichen Ănderung von StraĂen nicht ĂŒberschritten werden dĂŒrfen. Diese liegen in Wohngebieten bei 49 dB(A) in den Nachtstunden und bei 59 dB(A) tagsĂŒber.
| Nutzungsart | bei Tag | bei Nacht |
|---|---|---|
| KrankenhÀuser, Schulen, Altenheime | 57 | 47 |
| reine und allgemeine Wohngebiete | 59 | 49 |
| Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 64 | 54 |
| Gewerbegebiete | 69 | 59 |
| Nutzungsart | bei Tag | bei Nacht |
|---|---|---|
| KrankenhÀuser, Schulen, Altenheime | 67 | 57 |
| reine und allgemeine Wohngebiete | 67 | 57 |
| Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 69 | 59 |
| Gewerbegebiete | 72 | 62 |
In Deutschland gibt es zur Berechnung die âRichtlinien fĂŒr den LĂ€rmschutz an StraĂen RLS-19â (bis 2021 durch die âRichtlinien fĂŒr den LĂ€rmschutz an StraĂen RLS-90âcite-ref-bundes-immissionsschutzgesetz-1990-4-1[4]) und die VorlĂ€ufige Berechnungsmethode fĂŒr den UmgebungslĂ€rm an StraĂen.cite-ref-10[10]
LĂ€rmvorsorge
Bei der Erzeugung von VerkehrslÀrm lassen sich drei direkt oder indirekt beteiligte Verursachergruppen nennen:
âą die Kraftfahrzeughersteller,
âą die Kraftfahrzeugbetreiber und
âą die Verkehrsplaner.
Der Gesetzgeber wendet sich in getrennten gesetzlichen Vorschriften an jede dieser drei Gruppen.
Vorschriften fĂŒr den Verkehrsplaner
FĂŒr die Verkehrsplanung bedeutet dies, dass bereits im Vorfeld bei der Vorbereitung oder dem Ausbau von StraĂen berĂŒcksichtigen wird, wie sich nach erfolgter BaumaĂnahme die GerĂ€uschbelastung fĂŒr die Anwohner darstellt. Bei Ăberschreitung vorgegebener Immissionsgrenzwerte sind bereits in der Planungsphase entsprechende bauliche LĂ€rmschutzmaĂnahmen vorzusehen.
Die GerĂ€uschbelastung am Immissionsort wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird immer dann angewendet, wenn ein Neubau oder eine wesentliche Ănderung von StraĂen geplant ist.cite-ref-bundes-immissionsschutzgesetz-1990-4-2[4]
ZunĂ€chst werden Mittelungspegel L m,T(25) (Tag, 6:00â22:00) und L m,N(25) (Nacht, 22:00â6:00) ermittelt. Als Grundlage dient hier die maĂgebende stĂŒndliche VerkehrsstĂ€rke M und der maĂgebende LKWâAnteil p (ĂŒber 2,8 t zulĂ€ssiges Gesamtgewicht) in Prozent am Gesamtverkehr. Sofern fĂŒr diese GröĂen keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse unter BerĂŒcksichtigung der Verkehrsentwicklung im Prognosezeitraum vorliegen, werden diese aus der durchschnittlichen tĂ€glichen VerkehrsstĂ€rke (DTV) bestimmt (mit Hilfe eines in den Berechnungsvorschriften enthaltenen Diagramms). Der Mittelungspegel bezieht sich dann auf einen Immissionsort in 2,25 m Höhe und 25 m Abstand von der Fahrbahnmitte einer einbahnigen StraĂe. Bei zweibahnigen StraĂen wird eine Ersatzschallquelle in der Mitte der Ă€uĂeren Fahrstreifen angenommen, um das Berechnungsverfahren zu vereinfachen. Ausgehend von diesem Mittelungspegel wird der Beurteilungspegel fĂŒr einen bestimmten Immissionsort (ein Wohnhaus in der NĂ€he der geplanten StraĂe) mit folgenden Korrekturwerten ermittelt
âą DV Korrektur fĂŒr von 100 km/h abweichende zulĂ€ssige Höchstgeschwindigkeit
âą DStrO Korrektur fĂŒr unterschiedliche StraĂenoberflĂ€chen
âą DStg Korrektur fĂŒr Steigungen und GefĂ€lle
âą Ds PegelĂ€nderung durch unterschiedliche senkrechte AbstĂ€nde s zwischen der Fahrbahn und dem maĂgebenden Immissionsort
⹠DBM PegelÀnderung durch Boden- und MeteorologiedÀmpfung
âą DB PegelĂ€nderungen durch topographische Gegebenheiten, bauliche MaĂnahmen und Reflexionen (LĂ€rmschutzwĂ€lle und -wĂ€nde, Abschirmungen usw.)
âą K Zuschlag fĂŒr erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen
Der berechnete Beurteilungspegel wird anschlieĂend mit dem gĂŒltigen Grenzwert verglichen. Ăberschreitet er diesen, so mĂŒssen MaĂnahmen zur Absenkung des Beurteilungspegels ergriffen werden.
Vorschriften fĂŒr den Fahrzeugbetreiber
Vorschriften ĂŒber die Verwendung von Fahrzeugen im StraĂenverkehr enthĂ€lt die StraĂenverkehrsordnung (StVO). Hier wird der Kraftfahrzeugbetreiber, der FahrzeugfĂŒhrer, angesprochen. Die StVO sieht MaĂnahmen aus GrĂŒnden des LĂ€rmschutzes vor, falls dies zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Der MaĂnahmenkatalog beinhaltet Verkehrsverbote und -beschrĂ€nkungen, Verkehrsumleitungen sowie GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkungen. Verkehrsverbote oder -beschrĂ€nkungen fĂŒr bestimmte Verkehrsarten können örtlich und zeitlich begrenzt sein. Ein Beispiel hierfĂŒr sind Nachtfahrverbote fĂŒr LKW oder GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkungen in den Nachtstunden.
Vorschriften fĂŒr den Fahrzeughersteller
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/2009
StraĂenfahrzeuge erhalten nur dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und können damit zum StraĂenverkehr zugelassen werden, wenn ihre GerĂ€uschemission bestimmte GerĂ€uschgrenzwerte nicht ĂŒberschreitet. Da Kraftfahrzeuge nicht in einheitlicher Weise zur LĂ€rmentstehung im StraĂenverkehr beitragen, werden vom Gesetzgeber fĂŒr verschiedene Fahrzeugklassen unterschiedliche Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben.cite-ref-11[11]
Bereits im Jahre 1937 wurden in der StraĂenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erste Vorschriften ĂŒber die zulĂ€ssige GerĂ€uschentwicklung von Kraftfahrzeugen erlassen. Art. 1 des § 49 besagte, dass âKraftfahrzeuge und ihre AnhĂ€nger ⊠so beschaffen sein [mĂŒssen], dass die GerĂ€uschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidliche MaĂ nicht ĂŒbersteigtâ. § 49 enthielt zugleich die Richtlinie fĂŒr die GerĂ€uschmessung. Im Laufe der Zeit wurde diese Vorschrift weiterentwickelt, und mit der Richtlinie von 1966 wurde schlieĂlich das von der ISO genormte Messverfahren der beschleunigten Vorbeifahrt, ISO R 362, ĂŒbernommen.
Mit dem Vertrag zur GrĂŒndung der EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft kann die EuropĂ€ische Gemeinschaft mit dem vorwiegenden Ziel der Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und des Abbaus von Handelshemmnissen auch Vorschriften ĂŒber die Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes Kfz, auch ĂŒber die zulĂ€ssige GerĂ€uschentwicklung, erlassen. Die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten ĂŒber die Betriebserlaubnis fĂŒr Kraftfahrzeuge und KraftfahrzeuganhĂ€ngercite-ref-12[12] stellt die Rahmenrichtlinie dar, aufgrund derer technische Anforderungen fĂŒr die Betriebserlaubnis von Kraftwagen gestellt werden können.cite-ref-rl-1970-157-13-0[13] Von der EG wurde die Richtlinie von 1966 mit geringen Abweichungen als Richtlinie 70/157/EWG ĂŒbernommen. Nach einer Periode der wahlweisen Anwendung nach nationalen oder EG Vorschriften wurde die Richtlinie ab 1. Mai 1981 fĂŒr neue Fahrzeugtypen und ab 1. Oktober 1983 fĂŒr erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge zwingend in das nationale Recht ĂŒbernommen. Laut § 49 StVZO mĂŒssen Kraftfahrzeuge, fĂŒr die Vorschriften ĂŒber den zulĂ€ssigen GerĂ€uschpegel in den EG-Richtlinien 70/157 EWG,cite-ref-rl-1970-157-13-1[13] 74/151 EWGcite-ref-14[14] und 78/1015/EWGcite-ref-15[15] der EuropĂ€ischen Gemeinschaft festgelegt sind, diesen Vorschriften entsprechen. Damit sind die EGâRichtlinien Bestandteil der StVZO geworden.
Die genannten Richtlinien wurden im Laufe der Zeit mehrfach ĂŒberarbeitet und die darin vorgeschriebenen Grenzwerte reduziert.
Im Juni 2001 wurde zudem die EU-Richtlinie 2001/43/EGcite-ref-16[16] ĂŒber Reifen von Kraftfahrzeugen und KraftfahrzeuganhĂ€ngern erlassen. Hier wird nicht nur die genaue Beschreibung der Messmethode der Schallemission der Reifen festgelegt, sondern auch Grenzwerte fĂŒr Schalldruckpegel beim Vorbeirollen. FĂŒr die Messungen ist eine genau definierte FahrbahnoberflĂ€che vorgeschrieben. Die Tests erfolgen bei Geschwindigkeiten von 80 km/h fĂŒr PKW und 70 km/h fĂŒr LKW. Messungen zeigen jedoch, dass bereits beim Inkrafttreten der Richtlinie alle im Handel erhĂ€ltlichen Reifen die Grenzwerte erfĂŒllten oder auch deutlich unterschritten. Eine Absenkung der Grenzwerte wird daher diskutiert.
LĂ€rmsanierung in Europa
Durch die europĂ€ische UmgebungslĂ€rmrichtlinie 2002/49/EGcite-ref-17[17] wurden die Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union zunĂ€chst verpflichtet, fĂŒr alle HauptverkehrsstraĂen â das waren StraĂen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen jĂ€hrlich oder rund 16600 Fahrzeugen tĂ€glich â sowie fĂŒr alle StĂ€dte mit ĂŒber 250.000 Einwohnern LĂ€rmkarten zu erstellen. Bis zum 18. Juli 2008 sollten MaĂnahmen, welche in sogenannten AktionsplĂ€nen zu veröffentlichen waren, zur LĂ€rmminderung ausgearbeitet werden (z. B. SchallschutzwĂ€nde oder GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkungen).cite-ref-18[18]
Mit dem Nationalen VerkehrslĂ€rmschutzpaket II wurde von der deutschen Bundesregierung angekĂŒndigt, die Auslösewerte fĂŒr die LĂ€rmsanierung an BundesfernstraĂen um 3 dB zu senken. Bis 2009 waren fĂŒr die LĂ€rmsanierung rund 862 Millionen Euro ausgegeben worden. Die Absenkung der Auslösewerte erfolgte im Jahre 2010.cite-ref-19[19]
Am 27. Juli 2020 gab das Bundesministerium fĂŒr Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt, dass die Auslösewerte fĂŒr die LĂ€rmsanierung an bestehenden BundesfernstraĂen um 3 dB(A) abgesenkt werden. Die Auslösewerte fĂŒr die LĂ€rmsanierung hĂ€ngen von der Nutzungsart des Gebietes ab. In Wohngebieten mĂŒssen kĂŒnftig anstelle von 57 dB(A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht ĂŒberschritten sein, damit LĂ€rmsanierungsmaĂnahmen umgesetzt werden können. Anwohner von BundesfernstraĂen können ab 1. August 2020 AntrĂ€ge einreichen.cite-ref-20[20]
LĂ€rmsanierung in der Schweiz
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend
Hausbesitzer, die von ĂŒbermĂ€Ăigem LĂ€rm betroffen sind, können nach geltendem Recht seit 2015 EntschĂ€digungsklagen einreichen, wenn die Werte der LĂ€rmschutzverordnungcite-ref-21[21] nicht eingehalten werden. Der Bund rechnet mit LĂ€rmklagen in der Höhe von maximal 14 Milliarden Franken beim StraĂenverkehr. Eine Alternative böte die Aufhebung der Klageberechtigung und deren Ersatz durch jĂ€hrlich wiederkehrende EntschĂ€digungszahlungen.cite-ref-22[22] 2020 waren noch mehr als eine Million Menschen in der Schweiz nicht von ĂŒbermĂ€Ăigem StraĂenlĂ€rm geschĂŒtzt. Die bisherigen LĂ€rmsanierungskosten pro geschĂŒtzter Person beliefen sich auf durchschnittlich rund 6 bis 9 Tausend Franken. Daneben entstehen externe Kosten durch den StraĂenlĂ€rm, wie Gesundheitskosten und Wertverluste auf Immobilien, diese beliefen sich auf ĂŒber zwei Milliarden Franken im Jahr 2016. Um diese Kosten zu senken, mĂŒsse noch stĂ€rker auf MaĂnahmen an der Quelle gesetzt werden.cite-ref-23[23] 2018 wurde die GewĂ€hrung der BundesbeitrĂ€ge fĂŒr die LĂ€rm-Sanierungen bis Ende 2022 verlĂ€ngert.cite-ref-24[24] Bis dahin mĂŒssen die LĂ€rmschutz-Grenzwerte schweizweit eingehalten werden.cite-ref-25[25] Einige StraĂenabschnitte gelten nun rein rechtlich als saniert, obschon die Grenzwerte nach wie vor ĂŒberschritten werden. Der Kanton Luzern wurde diesbezĂŒglich im MĂ€rz 2023 vom Bundesgericht angewiesen, eine ĂŒber 20 Jahre alte Messung an einer Krienser StraĂe erneut durchzufĂŒhren.cite-ref-26[26] Zur Entlastung des Wohnquartiers ZĂŒrich-Schwamendingen vom StrassenverkehrslĂ€rm, wurde die Einhausung Schwamendingen realisiert und mit der Einweihung vom 9. Mai 2025 offiziell eröffnet.cite-ref-27[27]
Belastung der Bevölkerung durch StraĂenverkehrslĂ€rm
Berechnet man fĂŒr den tagsĂŒber gĂŒltigen Grenzwert beispielsweise die Breite des Korridors, in dem fĂŒr eine typische Autobahn in Deutschland die Grenzwerte der 16. BImSchV ĂŒberschritten werden, nach den Richtlinien fĂŒr den LĂ€rmschutz an StraĂen (RLS-90), so ergibt sich fĂŒr ebenes GelĂ€nde mit niveaugleicher StraĂe bei freier Schallausbreitung in 10 m Höhe ein MindestmaĂ von ca. 1500 m (100.000 Fahrzeuge je Tag, 25 Prozent LKW-Anteil, 130 km/h Höchstgeschwindigkeit). Nachts ist die zur Einhaltung der Grenzwerte notwendige Schneisenbreite wegen des niedrigeren Grenzwertes sogar noch wesentlich höher. Auch fĂŒr eine LandstraĂe mit einer Verkehrsdichte von 10.000 Fahrzeugen am Tag ergeben sich nachts immerhin notwendige Schneisenbreiten von ca. 250 m (10 Prozent LKW-Anteil, 100 km/h Höchstgeschwindigkeit).cite-ref-28[28]
Schon der Vergleich dieser Angaben mit der RealitĂ€t zeigt, dass ein groĂer Anteil der Anwohner von FernstraĂen mit einer LĂ€rmbelastung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte leben muss. Insgesamt waren nach Angaben des Umweltbundesamtes 1999 etwa 30 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland Beurteilungspegeln oberhalb des Grenzwertes nach der 16. BImSchV ausgesetzt. Unterschiedliche Umfragen der letzten Jahre ergaben ĂŒbereinstimmend, dass sich ca. zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland durch StraĂenverkehrslĂ€rm gestört fĂŒhlen. Dieser Wert liegt weit ĂŒber den entsprechenden Ergebnissen fĂŒr Bahn- und Flugverkehr.
StraĂenverkehrslĂ€rm kann die Gesundheit beeintrĂ€chtigen.cite-ref-29[29]cite-ref-30[30] Er fĂŒhrt zwar in der Regel nicht zu bleibenden physischen HörschĂ€den, Mittelungspegel oberhalb von 60 dB(A) (tagsĂŒber) fĂŒhren jedoch nach Erkenntnissen unter anderem des deutschen Umweltbundesamtes und der Weltgesundheitsorganisation zu einer merklichen, oberhalb von 65 dB(A) sogar zu einer erheblichen Erhöhung des Herzinfarkt-Risikos.cite-ref-31[31]
Die LĂ€rmwirkungen umfassen insbesondere an innerstĂ€dtischen HauptverkehrsstraĂen auch soziologisch und ökonomisch relevante Deklassierungsprozesse, die unter dem Schlagwort LĂ€rmghetto subsumiert werden. Die StraĂenlĂ€rmbekĂ€mpfung ist daher auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Belastung der Tierwelt durch StraĂenverkehrslĂ€rm
Inwieweit StraĂenverkehrslĂ€rm die Tierwelt belastet, wurde bisher wenig untersucht. Eine Störung der InformationsĂŒbertragung zwischen verschiedenen Vogelarten durch anthropogenen LĂ€rm wurde 2016 in einer Studie nachgewiesen. Meisen senden spezifische Warnsignale, um ĂŒber die Art der Raubtierdrohungen zu alarmieren, und Wirbeltiere lauschen ebenfalls diesen Warnsignalen. KardinĂ€le produzierten zuverlĂ€ssig Raubtiervermeidungsreaktionen in ruhigen Versuchen, aber alle Vögel in lauten Gebieten reagierten nicht und zeigten, dass StraĂenlĂ€rm laut genug ist, um diese ĂŒberlebensbezogenen Informationen im LĂ€rm untergehen zu lassen oder durch kognitive Ablenkung zu stören. Bereits bei 47 dB(A) zeigten die Vögel gar keine Reaktion mehr auf die Warnsignale. Die Warnrufe der Meisen werden von vielen Arten genutzt, um Raubtierrisiken zu vermitteln. Dies könnte die verringerte biologische Vielfalt in der NĂ€he von StraĂen erklĂ€ren.cite-ref-gradesieving2016-32-0[32]
Das Max-Planck-Institut fĂŒr Ornithologie hat die Auswirkungen von StraĂenverkehrslĂ€rm auf Zebrafinken untersucht und stellte dabei u. a. fest, dass der LĂ€rm normale Stressreaktionen stört und sich das Wachstum der Zebrafinken verzögert.cite-ref-33[33] Zudem kann VerkehrslĂ€rm das Gesangslernen beeintrĂ€chtigen und das Immunsystem unterdrĂŒcken.cite-ref-34[34]cite-ref-35[35]
Minderung von StraĂenverkehrslĂ€rm
MaĂnahmen am Emissionsort
Quelle der LĂ€rmbelastung (so genannter Emissionsort) ist die StraĂe in Verbindung mit dem Verkehr, der auf ihr abgewickelt wird. Bauliche MaĂnahmen, wie beispielsweise der Einbau von offenporige Asphaltschichten (landlĂ€ufig auch FlĂŒsterasphalt genannt),cite-ref-36[36] zĂ€hlen zum aktiven LĂ€rmschutz. FĂŒr einen 560 m langen Bauabschnitt der BundesstraĂe 17 bei Augsburg konnte durch eine derartige MaĂnahme 2003 eine Reduzierung des rechnerischen Anteils der Anwohner mit erhöhtem Herzinfarktrisiko von elf auf ein Prozent gegenĂŒber herkömmlichem Asphaltbeton erreicht werden.cite-ref-37[37]
Zur Minderung des Schalldruckpegels können GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkungencite-ref-38[38] oder Fahrverbote fĂŒr bestimmte Fahrzeuggruppen eingerichtet werden. Auf etwa 80 Prozent der Autobahnen in stadtnahem Gebiet bestehen bereits Tempolimits zwischen 60 und 120 km/h. In letzter Zeit werden vermehrt Tempo-30-Zonen eingerichtet, da dies eine einfach umzusetzende und effektive Methode zur LĂ€rmverminderung darstellt. Bei zu hohen Geschwindigkeiten ĂŒberwiegt hingegen das Reifen-Fahrbahn-GerĂ€usch. Mit leiseren Reifen lassen sich diese GerĂ€usche markant reduzieren.cite-ref-39[39]
Pegelsenkend wirkt auch eine Reduzierung der VerkehrsstĂ€rke. Eine Halbierung der Verkehrsmenge fĂŒhrt dabei zu einer Reduzierung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf ein Zehntel fĂŒhrt zu einem RĂŒckgang des Schalldruckpegels um 10 dB(A) und damit zu einer Halbierung der subjektiven LautstĂ€rke.
Verhaltensbezogene Einflussmöglichkeiten sind die Vermeidung hoher Motordrehzahlen und Kavalierstarts sowie ĂŒbermĂ€Ăiger LautstĂ€rke von Audio-Wiedergabesystemen. Dies gilt insbesondere fĂŒr sonst relativ lĂ€rmarme Gebiete.
Weitere Möglichkeiten der LĂ€rmminderung liegen im Einsatz leiserer Antriebe, aeroakustisch optimierter Fahrzeuge. Diese Thematik wird wĂ€hrend der Fahrzeugentwicklung im Rahmen des Sachgebietes Fahrzeugakustik bearbeitet. Die Möglichkeit der LĂ€rmbekĂ€mpfung besteht in der Konstruktion leiserer oder gar emissionsfreier Fahrzeuge. Bei den sehr leisen Elektroautos werden allerdings schon neue GefĂ€hrdungen z. B. fĂŒr FuĂgĂ€nger erwartet, die sich u. a. an den FahrzeuggerĂ€uschen orientieren.
MaĂnahmen am Ausbreitungsweg
Zur Minderung der Schallausbreitung gibt es eine Vielzahl von baulichen Möglichkeiten, welche ebenfalls dem aktiven LĂ€rmschutz zugerechnet werden (nicht zu verwechseln mit dem Begriff âaktive GerĂ€uschbekĂ€mpfungâ in der technischen Akustik, der ĂŒblicherweise mit Antischall-MaĂnahmen verbunden wird).
Zu den bekanntesten dieser MaĂnahmen zĂ€hlt die Errichtung einer LĂ€rmschutzwand oder eines LĂ€rmschutzwalles. Letzterer benötigt wesentlich mehr GrundflĂ€che, als die Wand, bietet aber Möglichkeiten zur Bepflanzung. LĂ€rmschutzwĂ€nde wirken vor allem dadurch, dass sie den direkten Schallausbreitungsweg zum EmpfĂ€nger unterbrechen, wodurch der kĂŒrzeste Schallweg ĂŒber die Oberkante fĂŒhrt. Eine erhöhte Schattenbildung wie bei Licht kann nur bei hohen Frequenzen erreicht werden, die WellenlĂ€ngen liegen bei niedrigen Frequenzen in der GröĂenordnung der Wandhöhe, wodurch Beugungseffekte auftreten. Direkt hinter einer hohen LĂ€rmschutzwand ist der StraĂenlĂ€rm daher nicht nur leiser, sondern auch deutlich tieffrequenter. LĂ€rmschutzwĂ€nde sollten also vom akustischen Standpunkt aus möglichst hoch ausgefĂŒhrt werden, was wegen der optischen Wirkung jedoch hĂ€ufig auf Ablehnung stöĂt. Weitere akustische Vorteile werden durch absorbierende OberflĂ€chen erreicht, da hiermit zusĂ€tzlich die Schallreflexion auf die andere StraĂenseite verhindert werden.
Neben LĂ€rmschutzwĂ€nden oder LĂ€rmschutzwĂ€llen sind vielerorts so genannte Wall-Wand-Kombinationen zu finden. Baulich weit aufwĂ€ndiger ist das Absenken der Fahrbahn unter das GelĂ€ndeniveau (StraĂentieflage). In diesem Fall sind groĂe Erdmassen zu bewegen und es ist mit einem höheren FlĂ€chenverbrauch zu rechnen. Die weitestgehenden Lösungen sind die Errichtung einer Einhausung oder eines StraĂentunnels. Derartige MaĂnahmen sind sehr kostenintensiv und erfordern zudem hĂ€ufig eine dauerhafte Grundwasserhaltung.
MaĂnahmen am Immissionsort
MaĂnahmen zur LĂ€rmminderung am Immissionsort werden als passiver LĂ€rmschutz bezeichnet. In diesem Fall wird der Einbau von Schallschutzfenstern oder die zusĂ€tzliche SchalldĂ€mmung von GebĂ€udewĂ€nden ausgefĂŒhrt. Diese MaĂnahmen sind jedoch teilweise weniger effektiv, als die oben genannte aktive LĂ€rmminderung, weil zum Beispiel Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand ihre volle Wirkung zeigen.
Klappenauspuffanlagen
In der EuropÀischen Union und der Schweiz ist es zulÀssig, Fahrzeuge ab Werk mit Vorrichtungen auszustatten, die es ermöglichen, bei der Abnahmemessung die maximal zulÀssigen GerÀuschemissionswerte einzuhalten, auf Knopfdruck jedoch ein deutlich erhöhtes GerÀuschniveau hervorzubringen und dadurch dem Wunsch einzelner Fahrer nach lautem Fahrzeugsound zu entsprechen. Dies sollte 2016 verboten werden.cite-ref-40[40]cite-ref-41[41] Derartige Manipulationen bei neuen MotorrÀdern (nach UNECE-R 41.04) und bei neuen PKWs (nach EU-Verordnung 540/2014) sollten nicht mehr zulÀssig sein. Altfahrzeuge sollten von der Regelung ausgenommen werden.cite-ref-42[42]cite-ref-43[43] Die geplante Regelung trat jedoch bisher (Stand November 2024) nie in Kraft.
Siehe auch
Literatur
Allgemein
âą Stephan Marks: Es ist zu laut! Ein Sachbuch ĂŒber LĂ€rm und Stille. Fischer, 1999, ISBN 3-596-13993-7.
⹠David Schmedding: Erfassung und Bewertung von StrassenverkehrslÀrm auf der Basis von geographischen Informationssystemen. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1955-9.
âą Clemens Braun: NĂ€chtlicher StrassenverkehrslĂ€rm und Stresshormonausscheidung beim Menschen â Acute and chronic endocrine effects of noise. Verein f. Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Berlin 2001, ISBN 978-3-932816-38-3.
âą Paul Klippel: StrassenverkehrslĂ€rm â Immissionsermittlung und Planung von Schallschutz. expert, Grafenau/WĂŒrtt. 1984, ISBN 978-3-88508-993-3.
âą Peter FĂŒrst, Rainer KĂŒhne: StraĂenverkehrslĂ€rm â Eine Hilfestellung fĂŒr Betroffene. ALD-Schriftenreihe Band 1. Deutsche Gesellschaft fĂŒr Akustik e. V. (DEGA), Berlin 2010, ISBN 978-3-939296-00-3 (Downloadlink siehe Weblinks).
Richtlinien
âą Richtlinien fĂŒr den LĂ€rmschutz an StraĂen (RLS-19) â gĂŒltig seit MĂ€rz 2021.
âą Richtlinien fĂŒr den LĂ€rmschutz an StraĂen (RLS-90).
âą Richtlinien und Vorschriften fĂŒr das StraĂenwesen (RVS) in Ăsterreich â Umweltschutz/LĂ€rmschutz (RVS 3.02).
âą LĂ€rmschutz an Strassen (VSS-Norm 640573).
Weblinks
âą Arbeitsring LĂ€rm der DEGA (ALD)
âą Ăsterreichischer Arbeitsring fĂŒr LĂ€rmbekĂ€mpfung
âą Deutsche Gesellschaft fĂŒr Akustik
âą StraĂenverkehrslĂ€rm beim Umweltbundesamt Berlin
âą Peter FĂŒrst, Rainer KĂŒhne: StraĂenverkehrslĂ€rm â Eine Hilfestellung fĂŒr Betroffene, ALD-Schriftenreihe Band 1. Deutsche Gesellschaft fĂŒr Akustik e. V. (DEGA), Berlin 2010, ISBN 978-3-939296-00-3 (PDF-Datei; 2,4 MB)
âą Strassenverkehr auf LĂ€rm.ch
Einzelnachweise
cite-note-11. â Frank M. Rauch: LĂ€rmschutz im Spannungsdreieck: Betroffenheit zwischen Gesetz und Politik. In: Zeitschrift fĂŒr Immissionsschutz, Heft 2/2015, Seite 72 ff.
cite-note-22. â Verursacher von LĂ€rm, Ăsterreichisches Umweltbundesamt.
cite-note-33. â Wolfgang Pietzsch: StraĂenplanung, Werner Verlag, ISBN 3-8041-2949-8, S. 226 ff.
cite-note-bundes-immissionsschutzgesetz-1990-44. â Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. MĂ€rz 1974; in der Fassung vom 14. Mai 1990. Sechzehnte Verordnung zur DurchfĂŒhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VerkehrslĂ€rmschutzverordnung â 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990. In: Bundesgesetzblatt. Teil I. Deutscher Fachschriften-Verlag, Wiesbaden 1990, ISBN 3-8078-8103-4, S. 1036â1048 (BGBl. 1990 I S. 1036).
cite-note-55. â Ulf Sandberg und Jerzy A. Ejsmont: Tyre/Road Noise Reference Book. Informex, Kisa (Schweden), 2002, ISBN 91-631-2610-9.
cite-note-66. â Heinz Steven: Minderungspotenziale beim StraĂenverkehrslĂ€rm. LĂ€rmkongress 2000, Mannheim, 25.â26. September 2000, Volltext (PDF) (Memento des Originals vom 24. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lubw.baden-wuerttemberg.de
cite-note-77. â Helfer, M.: Aeroakustik. In: W. H. Hucho: Aerodynamik des Automobils â Strömungsmechanik, WĂ€rmetechnik, Fahrdynamik, Komfort. Vieweg, Wiesbaden 2005, ISBN 3-528-33114-3
cite-note-88. â Helfer, M.: Reifen-Fahrbahn-GerĂ€usch und UmströmungsgerĂ€usch von Kraftfahrzeugen. DAGA 2007, 19.â22. MĂ€rz 2007, Stuttgart. Berlin: Deutsche Gesellschaft fĂŒr Akustik e. V., 2007, ISBN 978-3-9808659-3-7.
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cite-note-rl-1970-157-1313. â Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ĂŒber den zulĂ€ssigen GerĂ€uschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen. In: Amtsblatt der EuropĂ€ischen gemeinschaften. L, Nr. 42, 6. Februar 1970, S. 16, zuletzt geĂ€ndert am 14. Juni 2007 (ABl. EU L 155, S. 49).
cite-note-1414. â Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 4. MĂ€rz 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ĂŒber bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf RĂ€dern
cite-note-1515. â Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ĂŒber den zulĂ€ssigen GerĂ€uschpegel und die Auspuffanlage von KraftrĂ€dern
cite-note-1616. â Richtlinie 2001/43/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 zur Ănderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates ĂŒber Reifen von Kraftfahrzeugen und KraftfahrzeuganhĂ€ngern und ĂŒber ihre Montage
cite-note-1717. â Richtlinie 2002/49/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 ĂŒber die Bewertung und BekĂ€mpfung von UmgebungslĂ€rm. In: Amtsblatt der EuropĂ€ischen Gemeinschaften. 18. Juli 2002.
cite-note-1818. â siehe Artikel 8 der UmgebungslĂ€rmrichtlinie.
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